Bei fortgeschrittenem Gelenkverschleiß im oberen Sprunggelenk (OSG) kommt es bei Betroffenen zu einer hohen Belastung durch Schmerzen und die Beweglichkeit des Gelenks wird erheblich eingeschränkt. Unabhängig von der Verschleißursache, sei es unfallbedingte oder idiopathische Sprunggelenksarthrose, rheumatische Arthritis, oder Gelenkdestruktion bei Fehlstellungen, kann durch eine Operation eine Verbesserung dieser Beschwerden erreicht werden. Ein möglicher Therapie-Ansatz ist die Endoprothese am Sprunggelenk, also eine Sprunggelenksprothese. Das natürliche Sprunggelenk wird dabei durch ein künstliches Gelenk ausgetauscht.
Das obere Sprunggelenk (OSG) lebt vom funktionierenden Zusammenspiel aus Schienbein (Tibia) und Wadenbein (Fibula) sowie Sprungbein (Talus). Diese Knochen sind beim Laufen, Gehen, Springen und Stehen für diverse Bewegungsabläufe des Fußes zuständig und müssen dabei ein Mehrfaches des Körpergewichts auf einer verhältnismäßig kleinen Gelenkfläche aushalten. Die korrekte Funktion wird durch Bänder, Muskeln und Sehnen ermöglicht. Der Einbau von Sprunggelenksprothesen ist dementsprechend komplex und sollte daher nur von Experten mit großer Erfahrung operiert werden.
Gelenkverschleiß im Sprunggelenk ist selten nur eine Sache des Alters. Meistens ist die Ursache traumatisch bedingt, durch eine Verletzung bei einem Unfall zum Beispiel. Der Schaden am Gelenk macht sich mit erheblichen Schmerzen bemerkbar und die Beweglichkeit reduziert sich mit fortschreitender Zeit. Die Behandlung mit einer Prothese kann bei folgenden Krankheitsbildern notwendig werden:
Damit die Implantation einer Sprunggelenksprothese erfolgreich verlaufen kann, sind eine gute Knochensubstanz, stabile Bänder, sowie eine normale Fuß- und Bein-Achse Voraussetzung.
Das Ziel der implantierten Prothese im oberen Sprunggelenk ist es, die Beweglichkeit des Fußes schmerzfrei zu bewahren. Im besten Falle kann kann eine Verbesserung erwirkt werden. Erst nachdem der Sprunggelenk-Spezialist die Weichteilverhältnisse und den Grad der Zerstörung der Knochen- und Knorpel-Strukturen des Sprunggelenkes (und ggf. weiterer Verletzungskomponenten) gründlich untersucht hat, kann eine sichere Empfehlung über das beste Behandlungsverfahren gegeben werden. Ob eine Operation sinnvoll ist und wenn ja in welcher Technik sie durchgeführt werden sollte, kann ebenfalls erst nach klinischer und ggf. erweiterter bildgebender Diagnostik entschieden werden.
Derzeit führen wir weltweit als einzige Klinik die OSG-TEP-Implantation minimalinvasiv in sogenannter Schlüssellochtechnik durch.
Sie haben bei uns auch die Möglichkeit, mit einer anatomischen ungeführten Sprunggelenksprothese aus drei Komponenten, oder falls erforderlich mit einer teilgeführten (rotatorisch bzw. translatorisch stabilisierten) Sprunggelenks-Endoprothese versorgt zu werden. In Einzelfällen kann auch die Anfertigung einer Individual-Sprunggelenksprothese („custom-made“) erwogen werden, wenn nach entsprechender Diagnostik eine Indikation besteht.
Als Sprunggelenk-Spezialist für derartige Operationen sind wir mit allen technischen Behandlungsmöglichkeiten gerüstet und mit höchster operativer Erfahrung von über 2500 implantierter OSG-Endoprothesen-Operationen ausgestattet, um für Sie zunächst eine entsprechende Beratung und ggf. nachfolgend auch den Eingriff durchführen zu können.
Dank fortgeschrittener Operationstechniken (minimalinvasiv) und verbesserten Materialien können mehr Sprunggelenksarthrosen durch die Versorgung mit einem künstlichen Sprunggelenk therapiert werden. Sprunggelenk-Arthrodesen, die das defekte Gelenk operativ einer Versteifung unterziehen, sind daher nicht mehr zwangsläufig notwendig.
Die Arthrodese führt zwar logischerweise zu einer hohen Stabilität im behandelten Gelenk, ändert jedoch den natürlichen Bewegungsablauf im gesamten Körper des Patienten und kann daher unangenehme Folge-Arthrosen in anderen Gelenken erwirken. Durch die Implantation einer Prothese hingegen kann die Beweglichkeit Ihres Gelenks wiederherstellt werden.
Die Kasse übernimmt die Kosten für die Prothesen-OP. Nur die Anreise und Abreise muss in der Regel selbst vom Patienten bezahlt werden. 5-8 Tage stationärer Aufenthalt sollten etwa eingeplant werden.
Für Patienten in der gesetzlichen Krankenversicherung ist eine Überweisung vom Hausarzt oder Facharzt erforderlich.
Die Nachbehandlung nach dem Einbau eines künstlichen Sprunggelenks umfasst mindestens 6 Wochen je nach begleitenden Erkrankungen bzw. Unfallfolgen. Um Nachbehandlungs-Plan ermitteln zu können, ist eine Vorstellung in unserer Sprechstunde notwendig. Meist reicht eine einmalige Vorstellung aus um alle Fragen zu klären und die Indikation zu stellen.
Für die Implantation Ihres künstlichen Sprunggelenks können Sie auf die umfassende Expertise des Teams des Fuß- und Sprunggelenk Zentrums Berlin verlassen. Gerne beraten wir Sie auch zu den Themen Knorpelaufbau und zu den Möglichkeiten einer Umstellungsosteotomie am Sprunggelenk. Um einen Untersuchungs- und Beratungstermin mit uns zu vereinbaren, nehmen Sie einfach telefonisch oder per E-Mail mit uns Kontakt auf. Wir freuen uns auf Sie!
Vertrauen Sie für den Knorpelaufbau an Ihrem Sprunggelenk auf die umfassende Expertise des Teams des Fuß- und Sprunggelenk Zentrums Berlin. Wir erstellen einen individuellen Therapie-Plan für Sie, um nicht nur die Schädigung Ihres Gelenkknorpels direkt zu behandeln, sondern auch die Ursachen der Schädigung nachhaltig zu korrigieren. Sowohl für eine Umstellungsosteotomie am Sprunggelenk als auch für eine Sprunggelenksprothese sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner für die zielführenden operativen Maßnahmen. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf und vereinbaren Sie einen Untersuchungs- und Beratungstermin. Wir freuen uns darauf, sie bald als Patient begrüßen zu dürfen!
Einen Termin können Sie auch gerne per E-Mail vereinbaren. Falls Sie vorab weitere Fragen haben sollten, wenden Sie sich bitte an unser Service-Team.
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